Dipl.-Wirt.-Inf. (FH)
Stefan Ott

EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich.

EDV-Sachverständigenbüro
Dipl.-Wirt.-Inf. (FH) Stefan Ott
 



Sicherheitsberatung und Sicherheitsaudits


Allgemeines

IT-Sicherheit und Sicherheitsaudits sind brandaktuelle Themen in Handel, Industrie und Dienstleistung. Die Notwendigkeit für die Durchführung von IT-Sicherheitsaudits und der daraus resultierenden IT-Sicherheitsberatung ergibt sich zum einen aus innerbetrieblichen Richtlinien sowie aus gesetzlichen Vorgaben. So wurde die Sorgfaltspflicht für die IT-Sicherheit und die daraus resultierende persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen bereits juristisch bejaht. Die Durchführung eines Sicherheitsaudits mit anschließender Sicherheitsberatung bietet eine Möglichkeit, bestehende Sicherheitsrisiken den Unternehmensverantwortlichen aufzuzeigen, um gezielt Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Als EDV-Sachverständiger verfüge ich über die notwendige Qualifikation und Erfahrung, um Sie in Sicherheitsbelangen beraten zu können. Bei der Durchführung von Sicherheitsaudits orientiere ich mich am Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie an unternehmensspezifischen Regelungen.

Die Durchführung einer IT-Sicherheitsüberprüfung kann je nach Wunsch auf spezielle Bereiche beschränkt oder umfassend erfolgen.


Notwendigkeit


Sie sind nicht sicher, ob eine Sicherheitsberatung bzw. ein Sicherheitsaudit in Ihrem Unternehmen notwendig ist? Wenn Sie nur eine der nachfolgenden Fragen mit "Nein" beantworten bzw. Zweifel an der Beantwortung mit "Ja" haben, ist eine Kontaktaufnahme mit mir als EDV-Sachverständigen dringend anzuraten.

  • Verfügt Ihr Unternehmen über ein Datensicherungskonzept?
  • Haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, und existieren hierfür betriebliche Richtlinien?
  • Hat jeder Mitarbeiter nur auf EDV-Systeme, Anwendungen und gespeicherte Daten Zugriff, die er auch tatsächlich zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt?
  • Erfolgt die Speicherung von geistigem Firmeneigentum wirklich sicher (Verlust / Ausspähen / Sabotage)?
  • Sind Ihre betrieblichen Netzwerke - Funknetzwerke (WLAN) inbegriffen - hinreichend gegen Fremdzugriffe abgesichert?
  • Erfüllen Sie tatsächlich die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen in Ihrem Unternehmen?
  • Verfügen Sie über ein Früherkennungssystem für Risiken im IT-Bereich Ihres Unternehmens?

Angesprochener Personenkreis

  • Vorstände
  • Geschäftsführer
  • IT-Koordinatoren
  • Rechenzentrenleiter
  • Interne Revision
  • Abteilungsleiter

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