Dipl.-Wirt.-Inf. (FH)
Stefan Ott

EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich.

EDV-Sachverständigenbüro
Dipl.-Wirt.-Inf. (FH) Stefan Ott
 



Schiedsgutachten


Hintergrund

Aufgrund der wachsenden Komplexität von EDV-Systemen kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anwendung der Systeme oder in der Projektumsetzung. Als Folge ist der geplante Einsatz eines Systems nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dies führt fast immer zu erheblichen Konflikten mit dem Auftragspartner. Eine daraus resultierende gerichtliche Auseinandersetzung ist kostspielig und zieht sich nicht selten über Jahre hinweg, ein Einsatz des Systems ist in diesem Zeitraum in der Regel nicht möglich. Eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung stellt hier das Schiedsgutachten dar. Es bietet die Möglichkeit, einen Konflikt schnell beizulegen, und hilft oft beiden Vertragsparteien, ihr Gesicht zu wahren, und kann Basis eines neuen Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragspartnern sein.


Ablauf

Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich beide Vertragsparteien auf einen Schiedsgutachter einigen und dessen fachliches Urteil anerkennen. Da dies in der Regel schwierig ist, wenn die Fronten bereits verhärtet sind, empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss einen Schiedsgutachter zu benennen. Kommt es dann während der Projektumsetzung zu Problemen zwischen den Vertragsparteien, so kann der Schiedsgutachter schnell gerufen werden. Da beide Parteien an das Schiedsgutachten gebunden sind, kann so eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems herbeigeführt und eine unnötige Projektverzögerung vermieden werden. Abweichungen vom Schiedsgutachten sind für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.


Schiedsgutachtenabrede

Die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Vertragsparteien sollte nach Möglichkeit vor Beginn eines Projekts erfolgen. Der ideale Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss über die Durchführung des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt bestehen noch keinerlei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder Probleme bei der Projektrealisierung. Daher ist es jetzt am einfachsten, einen Schiedsgutachter zu benennen, der von beiden Vertragsparteien akzeptiert wird. Um eine Schiedsgutachtenabrede mit Ihrem Vertragspartner für EDV-Projekte zu treffen, können Sie bei mir kostenlos eine Musterabrede für Schiedsgutachten anfordern. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse an einer Musterabrede oder bei weiteren Fragen über den Menüpunkt "Kontakt".

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